Bürgschaften der NRW Bürgschaftsbank

Banken erwarten für die Ausreichung von Darlehen ausreichende Sicherheiten, welche unter Umständen nicht in voller Höhe geleistet werden können.
Auf Antrag stellt die NRW Bürgschaftsbank daher Bürgschaften für gewerbliche Finanzierungsvorhaben aller Art, wie zum Beispiel Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Betriebsmittel- und Avalfinanzierungen zur Verfügung.

  • 80 %ige Ausfallbürgschaft bis 1.250.000 EUR
  • 60 %ige Expressbürgschaft bis max. 250.00 EUR
  • Finanzierungswunsch optimaler durchführen
liquiditaet verbessern

Bei der ExpressBürgschaft kann eine Ausfallbürgschaft über 60% des Darlehensbetrages gegenüber dem Kreditinstitut für Kredite bis 250.000 Euro – bei Betriebsmitteln bis 200.000 Euro (das bedeutet eine Bürgschaft über maximal 150.000 Euro beziehungsweise 120.000 Euro bei Betriebsmittelfinanzierungen) ausgereicht werden.

Die klassische NRW.BANK Ausfallbürgschaft in Höhe von 80% kann maximal 1.250.000 Euro bei einer Finanzierungssumme von 1,5 Millionen Euro betragen.
Eine Bürgschaft in Höhe von maximal 100.000 Euro kann ohne Begleitung der Hausbank beantragt werden.